Der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft habe mittels der angefochtenen Verfügung «vorsätzlich und bewusst gegen geltendes Recht und Gesetz» verstossen, wird vom Beschwerdeführer nicht weiter konkretisiert. Hier belässt es der Beschwerdeführer abermals dabei, diverse Gesetzesartikel aufzuzählen, ohne im Einzelfall aufzuzeigen, inwiefern diese von der Staatsanwaltschaft verletzt worden sein sollen.