Es geht aus den Strafanzeigen mit keinem Wort hervor, inwiefern die Beschuldigten 1-3 dem Beschwerdeführer gegenüber Gewalt angewandt, ernstliche Nachteile angedroht oder anderweitig seine Handlungsfreiheit beschränkt haben sollen und zu was er genötigt worden sein soll. Dem Beschwerdeführer scheint es gemäss seinen Strafanzeigen vom 15. August, 14. September und 25. September 2023 im Wesentlichen um die Kürzung/Verweigerung der EL durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern und das diesbezügliche bei der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern hängige Beschwerdeverfahren sowie die dortigen Stellungnahmen der Ausgleichskasse Bern zu gehen.