4 Vergehens, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen») oder einer Nötigung (Art. 181 StGB) fehlen. Es geht aus den Strafanzeigen mit keinem Wort hervor, inwiefern die Beschuldigten 1-3 dem Beschwerdeführer gegenüber Gewalt angewandt, ernstliche Nachteile angedroht oder anderweitig seine Handlungsfreiheit beschränkt haben sollen und zu was er genötigt worden sein soll.