_, offenbar ebenfalls Mitarbeitende der Ausgleichskasse des Kantons Bern, vor, sich der «Prozessbetrügereien», der Nötigung, des Amtsmissbrauchs und zahlreicher weiterer Delikte strafbar gemacht zu haben. Auch in diesem Zusammenhang sind der Strafanzeige von A.________ neben der erneuten Auswahlsendung an Strafartikeln und teilweise nichtexistierenden Tatbestandsbezeichnungen keine konkreten Lebenssachverhalte erkennbar, welche auf ein strafbares Verhalten der beanzeigten C.________ und D.________ schliessen liessen.