Es handelt sich hierbei vielmehr grösstenteils um pauschale und repetitive Auflistungen von verschiedensten Vorwürfen, ohne dass eine zumindest ansatzmässige Darlegung der rechtlichen Subsumtion in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt erfolgen würde. Soweit Ausführungen zur Sache gemacht werden, beschränken sich diese auf eine Kritik der von der Gegenseite in den betreffenden Beschwerdeverfahren ins Feld geführten Argumente. Auch diese sind nicht von strafrechtlicher Relevanz. Der Anzeige von A._____