3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 3'000.00 zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.