Die Gutachter beurteilen angesichts des Risikoprofils und der damit verbundenen Schwierigkeiten bzw. Auffälligkeiten ein konstantes, unverrückbares, kontrollierendes und gleichzeitig unterstützendes Umfeld als für den Beschwerdeführer wichtig. Darüber hinaus schürt der bisherige Massnahmenverlauf erhebliche Zweifel, ob sich der Beschwerdeführer in genügender Weise auf eine kritische Auseinandersetzung mit seiner bisherigen Delinquenz und mit seinen Problembereichen einlassen würde.