So sei denn unklar, mit welchen Strategien und Vorgehensweisen der Beschwerdeführer einer ansteigenden Risikoentwicklung etwas entgegensetzen würde. Die Gutachter vermuten deshalb, dass zum Beispiel im Zuge zunehmender Belastungen, Unzufriedenheit und Frustrationen, die Hemmschwelle für Gewaltdelikte wieder sinken könnte. Mithin bestehen erhebliche Zweifel bezüglich der weiteren Entwicklung. Weiter wird festgehalten, selbst wenn die «chronifizierte Gewaltbereitschaft» nicht mehr im Vordergrund stehe, es verfrüht wäre, sie als nicht mehr vorhanden zu bezeichnen.