Wie bereits zuvor ausgeführt liegen die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung vor. Trotz verbesserter Legalprognose, welche allerdings auf dünnem Eis stehe, bestehen gemäss den Ausführungen der Gutachter im Gutachten vom 1. September 2023 erhebliche Zweifel an der deliktspräventiven Risikofähigkeit im Falle einer Risikoentwicklung in Bezug auf alle relevanten Deliktskategorien. So sei denn unklar, mit welchen Strategien und Vorgehensweisen der Beschwerdeführer einer ansteigenden Risikoentwicklung etwas entgegensetzen würde.