So sind gemäss den Gutachtern seine problematischen Verhaltensweisen und Persönlichkeitsanteile nach wie vor vorhanden. Sein hohes Autonomiebedürfnis und die entsprechende Manipulation seiner Lebensumstände und seines Umfeldes nach eigenen Vorstellungen und Regeln, die fehlende Problemeinsicht, das Abschieben von Verantwortung auf andere oder die Umstände etc. hätten sich im Gegenteil im Rahmen der Unterbringung im L.________ eindrücklich gezeigt. Der Beschwerdeführer habe weiterhin nicht verstanden, dass und in welcher Form er an sich arbeiten sollte. Es habe kein umfassender Reifungsprozess stattgefunden.