So halten diese fest, dass sich der Beschwerdeführer von seiner Persönlichkeit her insofern hätte weiterentwickeln sollen, als er Einsicht und Veränderungsbereitschaft sowie realistische Perspektiven hätte entwickeln sollen. Weiter hätten sich sein Durchhaltevermögen verbessern, seine Ressourcen festigen und prosoziale Verhaltensmuster ausbauen sollen. In der Therapie hätte er sich mit seinen Risikoeigenschaften auseinandersetzen und die Deliktsprävention vorantreiben sollen. So sind gemäss den Gutachtern seine problematischen Verhaltensweisen und Persönlichkeitsanteile nach wie vor vorhanden.