An dieser Einschätzung knüpft auch das Gutachten vom 1. September 2023 an. Zunächst wurde der Massnahmenverlauf seit dem Erstgutachten als besonders kritisch beurteilt. Als zentral ungünstig beurteilten die Gutachter sodann, dass das anfänglich geschlossene Setting sehr schnell geöffnet worden sei, längst bevor die Problemeinsicht und die Massnahmenbereitschaft des Beschwerdeführers entsprechend hätten gefördert werden können. Die Gutachter stellten sodann fest, dass weder im pädagogischen noch im therapeutischen Bereich Fortschritte hätten festgestellt werden können.