AJP 2018 S. 1461 ff., Jugendstrafrechtliche Gutachten in der Schweiz, S. 1462). Für die Kammer bestehen – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – keine Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Gutachter und an der Tatsache, dass die Gutachter die ihnen zur Verfügung gestellten Akten sorgfältig studiert und sich in kritischer und schlüssiger Weise mit den ihnen gestellten Fragen auseinandergesetzt haben. 15.3 Zur Frage der Massnahmeneignung und Erforderlichkeit der Massnahme Bereits mit Gutachtem vom 1. April 2021 wurde ein ambulantes Setting nicht empfohlen.