18 6B_866/2017 vom 11. Oktober 2017 E. 1.6.3; vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_273/2021 vom 25. August 2022 E. 1.3.3). 15.2 Vorbemerkungen 15.2.1 Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass die Voraussetzungen der Schutzmassnahme der Unterbringung gemäss Art. 15 Abs. 1 JStG weiterhin erfüllt sind und eine solche erforderlich ist, um die notwendige Erziehung und Behandlung sicherzustellen. Insofern ist der Beschwerdeführer auch an der Fortsetzung der ambulanten therapeutischen Behandlung interessiert.