Urteil 6B_326/2020 und 6B_327/2020 vom 17. April 2020 E. 3.3.3). Mit fehlender Motivation und schlechter Führung soll der Jugendliche nicht eine weniger eingreifende Massnahme erzwingen können. Jungen Straftätern soll durch die Massnahme gerade die Chance einer noch möglichen Förderung ihrer Persönlichkeitsentwicklung eröffnet werden (Urteile 6B_326/2020 vom 17. April 2020 E. 3.3.2; 6B_661/2018 vom 24. August 2018 E. 1.4; 6B_1000/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 3.7;