_ nicht explizit für die Unterbringung im offenen Setting aus, sondern halte dies als mögliche Option fest und dies auch nur, um den Vorstellungen des Beschwerdeführers besser zu entsprechen, da damit Hoffnung auf eine einfachere Zusammenarbeit mit ihm bestehe. Weiter seien auch die Meinungen des Jugendcoaches und des Gefängnispsychiaters nicht objektivierbar. Schliesslich werde im Gutachten gerade angesprochen, dass beim Beschwerdeführer zu viele Fachpersonen involviert seien, diese unabhängig voneinander agierten und nicht an einem Strang zögen. Im Gutachten werde explizit festgehalten, dass es keine Ideallösung gebe;