16 achten erstellt worden sei, dass sämtliche Fachpersonen angehört und objektiv in einen Gesamtkontext gestellt habe. Darauf sei abzustellen. Es könne nicht bloss auf einzelne Aussagen abgestellt werden, die nicht im Gesamtkontext stünden. So spreche sich insbesondere auch Frau G.________ nicht explizit für die Unterbringung im offenen Setting aus, sondern halte dies als mögliche Option fest und dies auch nur, um den Vorstellungen des Beschwerdeführers besser zu entsprechen, da damit Hoffnung auf eine einfachere Zusammenarbeit mit ihm bestehe.