Das Gutachten sei schlüssig und plausibel, weshalb darauf abzustellen sei. Ziel sei es, dass der Beschwerdeführer die erforderliche psychotherapeutische Behandlung erhalte. Zwar treffe zu, dass die Rückfallgefahr heruntergestuft worden sei; für Gewaltdelikte sei aber nach wie vor eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 58% innerhalb von 5 Jahren gegeben. Diese Verbesserung des Rückfallrisikos werde aber als fragil bzw. auf dünnem Eis stehend bezeichnet, da sie einzig auf einem altersbedingten Reifeprozess gründe.