Auch die Gutachterin beurteile die Erfolgsaussichten der Weiterführung der geschlossenen Unterbringung als kritisch. So halte diese fest, dass es schwierig sei zu sagen, welcher Variante die besseren Chancen einzuräumen seien bzw. welche das grössere Risiko des Scheiterns in sich berge. Aus gutachterlicher Sicht schienen beide diskutierten Vorgehensweisen gerechtfertigt zu sein. Insgesamt sei mithin ohne Weiteres absehbar, dass die von der Gutachterin formulierten Bedingungen für eine offene Unterbringung / eine betreute Wohnform erfüllt werden könnten.