Trotz Einbindung in die Massnahmenplanung sei es nicht gelungen, die Widerstände des Beschwerdeführers gegen die Massnahme mittel- oder langfristig abzubauen. Mit Widerstand sei deshalb auch beim Eintritt in das T.________ zu rechnen. Zwar ziehe der Beschwerdeführer diese Variante dem K.________ vor. Es gebe allerdings keine Hinweise dafür, dass diesmal die Massnahmenakzeptanz nachhaltig wäre, im Gegenteil. Bei der Gutachtenseröffnung und bei der Besprechung des Gutachtens sei aufgefallen, dass sich der Beschwerdeführer in keiner Weise mit den Schlussfolgerungen der Gutachterin einverstanden erklärt habe.