13 Erstgutachtens, dürfe nicht ausgeblendet werden, dass sich die Dissozialität und die manipulativen Eigenschaften weiter verfestigt hätten. Erstmals sei beim Beschwerdeführer eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) diagnostiziert worden. Nach wie vor bestehe eine Rückfallwahrscheinlichkeit für Gewaltdelikte von 58% in den nächsten fünf Jahren. Die Verbesserung des Rückfallrisikos sei gemäss Gutachten fragil bzw. stehe auf dünnem Eis, da diese einzig auf einem altersbedingten Reifungsprozess gründe.