14. Vorbringen der Parteien 14.1 Nachdem die Jugendanwaltschaft in ihrem Nachentscheid vom 26. Oktober 2023 zunächst den Vollzugsverlauf und das forensisch-psychologische Verlaufsgutachten vom 1. September 2023 zusammenfassend wiedergegeben hatte, hielt sie die sich aus ihrer Sicht präsentierenden Vor- und Nachteile zu den im Gutachten erwähnten zwei Massnahmenvarianten fest. Zur Begründung, weshalb die Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung fortzusetzen sei, führte sie aus, dass die Vorteile des Settings im K.________ deutlich überwögen: