13. Von der T.________ liegt ein Bericht vom 22. Mai 2023 vor, der über die persönliche Betreuung des Beschwerdeführers seit dem 7. Februar 2022 Auskunft gibt. Das Jugendcoaching habe faktisch begonnen, als der Beschwerdeführer in das L.________ versetzt worden sei. Insgesamt wird festgehalten, dass es dem Beschwerdeführer angesichts seines Lebenslängs- und Querschnitts nicht gelungen sei, eine Einstellungsänderung hin zur Verantwortungsübernahme für die vor allem langfristigen Konsequenzen des eigenen Verhaltens herbeizuführen.