weshalb die Erfolgsaussichten kritisch zu beurteilen seien. Das Vorgehen, welches die Gutachter in der zweiten Variante skizzieren, basiert auf der Annahme, dass ein moderates Rückfallrisiko – auch abhängig von den zu erwartenden Delikten – grundsätzlich ein ambulantes Setting erlauben würde. Bei dieser Variante werde in Kombination mit dem «lediglich» mittelgradigen Rückfallrisiko vor allem die noch recht unsichere Erfolgsaussicht einer geschlossenen Unterbringung in den Vordergrund gestellt. Diese Variante sehe ein ambulantes Setting vor. Konkret böte sich vermutlich eine Wohnform in einer eigenen Wohnung oder einem Zimmer an.