Angesichts des Risikoprofils und der damit verbundenen Schwierigkeiten bzw. Auffälligkeiten benötige der Beschwerdeführer ein konstantes, unverrückbares, kontrollierendes und gleichzeitig unterstützendes Umfeld, in welchem er immer wieder auf seine eigenen Themen zurückgeführt und an seinen Problembereichen gearbeitet werde. Unter diesen Voraussetzungen wäre es grundsätzlich möglich, dass eine nachhaltige Auseinandersetzung mit den problematischen Persönlichkeitsanteilen des Beschwerdeführers geführt werden könnte. In einem ambulanten Setting wäre diese Einflussnahme nicht gegeben. Dieser grundsätzlichen Möglichkeit stünden jedoch die bisherigen Massnahmenerfahrungen entgegen,