Dabei handle es sich um eine fragile Verbesserung, denn angesichts der fehlenden konkreten deliktspräventiven Fortschritte bzw. aufgrund des fehlenden Einblicks in jene Prozesse und Mechanismen sei unklar, mit welchen Strategien und Vorgehensweisen der Beschwerdeführer einer ansteigenden Risikoentwicklung etwas entgegensetzen würde. Dies wiederum führe zur Vermutung, dass zum Beispiel im Zuge zunehmender Belastungen, Unzufriedenheit und Frustrationen die Hemmschwelle für Gewaltdelikte wieder sinken könnte. Mithin bestünden erhebliche Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung. Solle dieser Unsicherheit entgangen werden, sei eine geschlossene Unterbringung zu bevorzugen.