Seine Entwicklung sei am ehesten mit altersbedingten Reifeprozessen zu erklären, weshalb die Rückfallgefahr für Gewalt- und Raubdelikte im Vergleich zu früher als reduziert eingeschätzt worden sei. Dabei handle es sich um eine fragile Verbesserung, denn angesichts der fehlenden konkreten deliktspräventiven Fortschritte bzw. aufgrund des fehlenden Einblicks in jene Prozesse und Mechanismen sei unklar, mit welchen Strategien und Vorgehensweisen der Beschwerdeführer einer ansteigenden Risikoentwicklung etwas entgegensetzen würde.