Hintergrund der wiederholten Entweichungen dränge sich vorderhand ein geschlossener Massnahmenvollzug auf. Allerdings gebe es Aspekte dieser Variante, die kritisch zur Diskussion gestellt werden müssten. Die Gutachter präsentieren deshalb zwei Varianten: Zur ersten Variante halten sie nochmals fest, dass sich der Beschwerdeführer in seiner Persönlichkeit kaum weiterentwickelt habe. Seine Entwicklung sei am ehesten mit altersbedingten Reifeprozessen zu erklären, weshalb die Rückfallgefahr für Gewalt- und Raubdelikte im Vergleich zu früher als reduziert eingeschätzt worden sei.