(Stufe 4 von 5). Die Wahrscheinlichkeit für erneute Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz scheinen in deutlichem Ausmass (Stufe 4/5 von 5) vorzuliegen. Die insgesamt verbesserte Legalprognose stehe jedoch auf dünnem Eis. Dies vor allem deshalb, weil diese in erster Linie Folge eines altersbedingten Reifungsprozesses sei. Abgesehen davon habe keine Entwicklung festgestellt werden können, welche für eine nachhaltige Risikoentwicklung spreche. Es bestünden weiterhin erhebliche Zweifel an der deliktspräventiven Reaktionsfähigkeit im Falle einer Risikoentwicklung in Bezug auf alle relevanten Deliktskategorien.