Der Beschwerdeführer habe seine Energie für den Widerstand gegen die Massnahme anstatt für die Auseinandersetzung mit sich selbst genutzt. Zur Persönlichkeitsentwicklung stellten die Gutachter fest, dass sich der Beschwerdeführer von seiner Persönlichkeit her insofern hätte weiterentwickeln sollen, als dass er Einsicht und Veränderungsbereitschaft sowie realistische Perspektiven hätte entwickeln sollen. Weiter hätten sich sein Durchhaltevermögen verbessern, seine Ressourcen festigen und prosoziale Verhaltensmuster ausbauen sollen.