Kritisch beurteilt werde auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Instanzen, die nicht zuträglich dafür gewesen sei, dass der Beschwerdeführer die für ihn schwierigen und gleichzeitig so wichtigen Schritte zu einer verbesserten Massnahmenbereitschaft habe machen können. Die verschiedenen Fachpersonen hätten ihm zudem weitere Möglichkeiten eröffnet, Personen für seine Bedürfnisse zu instrumentalisieren. Der Beschwerdeführer habe vom aktuellen Massnahmenverlauf nicht profitieren können. Weder im pädagogischen noch im therapeutischen Bereich seien wesentliche und relevante Fortschritte festzustellen.