12. Mit Gutachten vom 1. September 2023 beurteilten die Gutachter den Massnahmenverlauf seit der Erstbegutachtung äusserst kritisch. Die Ursachen ordneten die Gutachter zu einem grossen Teil, aber nicht ausschliesslich, der Persönlichkeit des Beschwerdeführers zu. Die Unruhe im Verlauf scheine teilweise auch in seinem Umfeld zu liegen. Es sei den Gutachtern nicht verborgen geblieben, dass sich die Wahrnehmungen zum Beschwerdeführer zum Teil grundlegend voneinander unterschieden und Uneinigkeiten und Unstimmigkeiten über das Vorgehen und den Umgang mit ihm bestanden hätten.