Aus diesem Grund sei der Beschwerdeführer gemäss Gutachterin nicht fähig, sich auf die Massnahme einzulassen, sofern er irgendwelche Ausweichmöglichkeiten sehe. Diese Besorgnis sei begründet, denn die Massnahmenbiografie des Beschwerdeführers sei gezeichnet von Fluchten und Fluchtversuchen. Erst mit der Rückkehr auf die geschlossene Abteilung per 14. Januar 2022 habe den ständigen Kurvengängen ein Ende gesetzt werden können. In einem offenen Rahmen wären somit die berufliche Eingliederung und psychiatrische Behandlung ständigen Unterbrüchen unterworfen.