10. Mit Urteil des Jugendgerichts vom 3. März 2022 wurde beschlossen, die mit Strafbefehl der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) vom 11. Februar 2020 ausgesprochene persönliche Betreuung durch die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung zu ersetzen. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet.