Zusätzlich zur Unterbringung sei für den Beschwerdeführer eine ambulante Behandlung anzuordnen. Gemäss Verlaufsbericht vom 8. Februar 2022 wurde aufgrund der wiederholten Fluchten entschieden, den Beschwerdeführer bis zur Gerichtsverhandlung in der geschlossenen Abteilung zu sichern. Ob bis zuletzt daran festgehalten werde, werde fortlaufend geprüft. Dem Beschwerdeführer sei es