9. Mit Verfügung vom 23. August 2021 erfolgte die Versetzung des Beschwerdeführers ins L.________. Mit dem Vollzug der vorsorglichen Unterbringung in der geschlossenen Erziehungseinrichtung L.________ sollten die Empfehlungen des Gutachtens umgesetzt und eine Berufsausbildung für den Beschwerdeführer ermöglicht werden. Schliesslich beantragte die Jugendanwaltschaft dem Jugendgericht am 23. September 2021 die Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung. Zusätzlich zur Unterbringung sei für den Beschwerdeführer eine ambulante Behandlung anzuordnen.