Gemäss Gutachten wird ein ambulantes Setting nicht empfohlen. Allenfalls wäre an eine ambulante Therapie in Kombination mit einer offenen Unterbringung zu denken. Es werde aus gutachterlicher Sicht aber an der Erfolgsaussicht einer solchen Variante gezweifelt. Der Beschwerdeführer habe bisher hinsichtlich aller Interventionen wenig Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz und Veränderungsbereitschaft gezeigt. Für Unterbringungen aller Art fehle ihm die Bereitschaft.