Es bestehe ein erhöhtes Risiko, dass er weiterhin Straftaten begehe. Dies aufgrund der Störung des Sozialverhaltens, der Abhängigkeit von Cannabis und der der beeinträchtigten Persönlichkeitsentwicklung zuzuschreibenden Risikoeigenschaften Dissozialität, isolierte Manipulationsfähigkeit, chronische Gewaltbereitschaft und Suchtproblematik. Die bislang fehlende Beeinflussbarkeit, die mangelnde Auseinandersetzung und Einsicht sowie die fehlende Distanzierung vom delinquenten Verhalten wögen im Zusammenhang mit dem Rückfallrisiko ebenfalls schwer. Gemäss Gutachten wird ein ambulantes Setting nicht empfohlen.