Er habe weiterhin keine funktionierende Tagesstruktur, delinquiere während laufender Massnahme weiter und der angestrebte Lehrbeginn per August 2021 scheine aufgrund des aktuellen Zustands des Beschwerdeführers in weiter Ferne. Angesichts dieser Ausgangslage bedürfe es nunmehr eines engen, geschlossenen Settings, um mit dem Beschwerdeführer wieder in Kooperation treten zu können, ihn bei der beruflichen Integration zu unterstützen, mit ihm die Suchtproblematik anzugehen und ihn schliesslich weg von der Delinquenz hin zu konstruktiven Verhaltensweisen zu lenken. Mit den bisherigen Schutzmassnahmen hätten diese Ziele nicht erreicht werden können.