Der Beschwerdeführer habe seine Lehre als Polymechaniker an der technischen Fachschule abgebrochen und auch das ihm von der Institution Q.________ anerbotene Tagesstrukturprogramm und Arbeitstraining «Glasart» abgelehnt. Zunehmend habe er sich nicht mehr an Regeln und Abmachungen gehalten, welche mit der Gastfamilie vereinbart worden seien. So sei der Beschwerdeführer immer öfter verspätet oder gar nicht mehr in die Gastfamilie zurückgekehrt. Die Kommunikation habe nicht mehr funktioniert und aufgrund seines Drogenkonsums habe er einen negativen Einfluss auf die übrigen Mitbewohner ausgeübt. Die Gastfamilie C.__