BSG 162.11]). Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit der Zustellung des schriftlich begründeten Entscheides einzureichen (Art. 396 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 384 Bst. b StPO). Der Beschwerdeführer als betroffener Jugendlicher ist durch die Fortsetzung der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung und der ambulanten Behandlung in Verbindung mit der Versetzung in das