In Bezug auf die aufschiebende Wirkung reichten die Leitung der Jugendanwaltschaft am 23. November 2023 und der Beschwerdeführer am 24. November 2023 abschliessende Bemerkungen ein. Den Parteien wurde mit Verfügung vom 27. November 2023 nochmals das rechtliche Gehör gewährt, woraufhin der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. November 2023 auf weitergehende abschliessende Bemerkungen verzichtete.