Weiter sei von der Fortsetzung der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung abzusehen und unter Aufrechterhaltung der ambulanten Behandlung die Versetzung in eine offene Erziehungseinrichtung anzuordnen. Zudem beantragte er, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Im Nachgang reichte Rechtsanwalt B.________ im Hinblick auf die Prüfung der aufschiebenden Wirkung am 10. November 2023 das Protokoll des rechtlichen Gehörs vom 24. Oktober 2023 und den Abschlussbericht des L.________ vom 3. April 2023 ein. Die Verfahrensleitung eröffnete am 10. November 2023 ein Beschwerdeverfahren.