(nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Raubes (teilweise Versuch), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, falscher Anschuldigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana schuldig erklärt. Weiter wurde u.a. beschlossen, die mit Strafbefehl der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) vom 11. Februar 2020 ausgesprochene persönliche Betreuung durch die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung zu ersetzen. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet.