__ AG vom 2. Dezember 2022). Am 5. Dezember 2022 löste der Beschwerdeführer mit seinem Verhalten alsdann, wie von der Vorinstanz angeführt, eine Gefährdungsmeldung der Polizei an die KESB Oberaargau aus, welcher unter anderem zu entnehmen ist, dass er die intervenierenden Polizisten wiederholt aufgefordert hatte, ihn zu erschiessen. Weiter habe er spontan geltend gemacht, vier Gramm Kokain konsumiert zu haben (Gefährdungsmeldung vom 6. Dezember 2022). In der Folge wurde die fürsorgerische Unterbringung im F.________ verfügt, welche mit der Entweichung geendet hat, deren Umstände Gegenstand der aktuellen Strafuntersuchung bilden (Verfügung