Vielmehr lassen die jüngsten medizinischen Berichte auf eine Aggravation des Krankheitsbildes innerhalb der letzten Wochen schliessen. So ist aktenkundig, dass sich der Beschwerdeführer bereits am 2./3. Dezember 2022 zufolge notfallmässiger Zuweisung durch den Rettungsdienst bei akuter Suizidalität und imperativen Stimmen im F.________ aufgehalten hat (Austrittsberichte F.________ vom 13. Dezember 2022 und 5. Januar 2023; Überweisungsschreiben G.________ AG vom 2. Dezember 2022).