Des Weiteren würden bei A.________ auffällige Persönlichkeitszüge vorliegen wie Unsicherheit, Kränkbarkeit, Selbstwertprobleme und Rückzugsneigung. Es bestünde zudem ein problematischer Substanzkonsum, weshalb zusätzlich folgende Diagnosen gestellt werden könnten: Schädlicher Gebrauch von Benzodiazepinen, Kokain, Concerta (ICD-10: F19.1) und Alkohol-Abhängigkeitssyndrom, abstinent in beschützender Umgebung (ICD-10: F10.2). Die von A.________ begangenen Straftaten würden in erster Linie mit seiner Grunderkrankung, der paranoiden Schizophrenie, in Zusammenhang stehen.