jene der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_649/2018 und 6B_636/2018 vom 25. Juli 2018). Auf Antrag des Vollzugs- und Bewährungsdiensts des Kantons Luzern (nachfolgend: VBD) verlängerte das Bezirksgericht Willisau die stationäre Massnahme mit Beschluss 3R4 20 2 vom 6. Mai 2020 bis zum 21. September 2021. Mit Beschluss 4N 20 1 vom 12. August 2020 hiess das Kantonsgericht Luzern die vom Beschwerdeführer dagegen eingereichte Beschwerde gut, verlängerte die stationäre Massnahme lediglich