6 stehen Delikte gegen die körperliche und sexuelle Integrität. Zulässig ist die Anordnung von Präventivhaft indes auch bei Delikten gegen die Freiheit sowie bei schweren Verstössen gegen Nebenstrafgesetze (BGE 146 IV 326 E. 3.1; 143 IV 9 E. 2.7; Urteil des Bundesgerichts 1B_202/2022 vom 11. Mai 2022 E. 4.1).