Weiter sei festzuhalten, dass er bisher nie Leib und Leben von Drittpersonen ernsthaft gefährdet habe. Wie es sich hinsichtlich des Vorfalls und insbesondere der Kollision auf der Autobahn vom 6. Dezember 2022 verhalte, sei Gegenstand der Strafuntersuchung. Vom genannten Vorfall ausgehend dürfe daher auch nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass er in Freiheit mit grosser Wahrscheinlichkeit weitere Personen absichtlich und ernsthaft gefährden würde. Auch werde nicht dargelegt, inwiefern eine akute Gefahr für weitere Schwerverbrechen drohe.